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Abrechnung

 

Abrechnung ganzheitliche Physiotherapie / Osteopathische Techniken

(Selbstzahler / Privatleistung)

 

 

Privatversicherte, Beihilfeberechtigte oder Zusatzkrankenversicherte können die Behandlungskosten mit der Krankenkasse abrechnen. Informieren Sie sich vorab bei Ihren privaten Krankenkassen über die Kostenerstattung. Bringen Sie hierfür bitte ein Rezept / Verordnung mit.

 

Die Abrechnung erfolgt nach dem Behandlungstermin, beziehungsweise nach der gesamten Behandlungsabfolge direkt oder per Rechnung.

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Die ganzheitliche Behandlung, inkl. osteopathischer Techniken dauert ca. 40 Minuten pro Termin.

 

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Abrechnung gesetzlich Versicherter

 

Die Behandlung bezieht sich auf die ärztliche Verordnung. Für jedes Rezept ist eine Zuzahlung / Rezeptgebühr (Eigenbeteiligung) zu entrichten. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen den größten Teil der Kosten einer Heilmittelverordnung.

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Auch gesetzlich Versicherte können unsere Leistungen (ganzheitliche Behandlung) auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

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