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Abrechnung

 

Abrechnung ganzheitliche Physiotherapie / Osteopathische Techniken

(Selbstzahler / Privatleistung)

 

 

Privatversicherte, Beihilfeberechtigte oder Zusatzkrankenversicherte können die Behandlungskosten mit der Krankenkasse abrechnen. Informieren Sie sich vorab bei Ihren privaten Krankenkassen über die Kostenerstattung. Bringen Sie hierfür bitte ein Rezept / Verordnung mit.

 

Die Abrechnung erfolgt nach dem Behandlungstermin, beziehungsweise nach der gesamten Behandlungsabfolge direkt oder per Rechnung.

Die ganzheitliche Behandlung, inkl. osteopathischer Techniken dauert ca. 40 Minuten pro Termin.

 

Abrechnung gesetzlich Versicherter

 

Die Behandlung bezieht sich auf die ärztliche Verordnung. Für jedes Rezept ist eine Zuzahlung / Rezeptgebühr (Eigenbeteiligung) zu entrichten. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen den größten Teil der Kosten einer Heilmittelverordnung.

Auch gesetzlich Versicherte können unsere Leistungen (ganzheitliche Behandlung) auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

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